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Bedeutung einer Dienstfreistellung bei vollen Bezügen und fehlender Leistungsfähigkeit - OGH 28.3.2007, 9 ObA 143/06d

21. LfgJuni 2007

2.7.1.Nr.6

§ 863 ABGB
§ 1155 ABGB
§ 11 Abs. 7 L-DBR
§ 195 Abs. 1 Stmk L-DBR
§ 38a Stmk KALG
§ 36 VBG

1. Im Vertragsbedienstetenrecht gebühren auch im Falle einer Dienstfreistellung „bei vollen Bezügen“ die Entgeltansprüche - bei Nichtvorliegen eines sie tragenden Sondervertrags (§ 11 Abs. 7 Stmk L-DBR; § 36 VBG) - nur nach dem Gesetz.

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