2.6.1.Nr.2
§ 1 Abs. 1 und 2 HBeG
§ 3 Abs. 1 HBeG
§ 9 Abs. 2 HausgG
§ 159 GewO
§ 160 GewO
1. Es hat auch bei Personenbetreuungsverträgen grundsätzlich bei der allgemein vom OGH judizierten Abgrenzung der in Betracht kommenden Vertragstypen zu verbleiben.

