2.6.1.Nr.1
§ 1 Abs. 1 und 3 HausgG
1. § 1 Abs. 3 HausgG bringt, was die Dienste für natürliche Personen anlangt, keine Erweiterung des Abs. 1 mit sich.
2.6.1.Nr.1
§ 1 Abs. 1 und 3 HausgG
1. § 1 Abs. 3 HausgG bringt, was die Dienste für natürliche Personen anlangt, keine Erweiterung des Abs. 1 mit sich.
