2.5.3.Nr.10
§ 18 Abs. 6 lit. d HbG
1. Steht dem Hausbesorger eine Dienstwohnung zu, kann der Hauseigentümer nur aus erheblichen Gründen kündigen.
2.5.3.Nr.10
§ 18 Abs. 6 lit. d HbG
1. Steht dem Hausbesorger eine Dienstwohnung zu, kann der Hauseigentümer nur aus erheblichen Gründen kündigen.
