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Aufkündigungsverfahren bei Dienstwohnung - Änderung der Gründe oder des Termins? - OGH 1.12.2004, 9 ObA 102/04x

15. LfgJuni 2005

2.5.3.Nr.3

§ 18 Abs. 3, 4 lit. a und Abs. 6 lit. d HbG
§ 227 Abs. 1 Z 2 ZPO
§ 560 ff ZPO

1. Steht dem Hausbesorger eine Dienstwohnung zu, kann der Hauseigentümer nur aus erheblichen Gründen und gerichtlich kündigen.

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