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Kündigung gegen Ersatzwohnung - Kriterien, insbesondere Erschwinglichkeit - OGH 31.8.2005, 9 ObA 117/05d

17. LfgFebruar 2006

2.5.3.Nr.4

§ 18 Abs. 7 HbG
§ 31 Abs. 5 HbG

1. Die „Ersatzwohnung“ muss nicht nur den im Gesetz beschriebenen erforderliche Zustand (Lage, Größe, Ausstattung…) erfüllen, sondern für den Hausbesorger, dem ja bisher seine Dienstwohnung als Entgeltteil ohne Zinszahlungspflicht zur Verfügung stand, auch erschwinglich sein.

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