2.5.3.Nr.4
§ 18 Abs. 7 HbG
§ 31 Abs. 5 HbG
1. Die „Ersatzwohnung“ muss nicht nur den im Gesetz beschriebenen erforderliche Zustand (Lage, Größe, Ausstattung…) erfüllen, sondern für den Hausbesorger, dem ja bisher seine Dienstwohnung als Entgeltteil ohne Zinszahlungspflicht zur Verfügung stand, auch erschwinglich sein.

