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Ausbildungsübertritt-Auflösung zum Ende des 12. bzw. 24. Monats Lehrverhältnis oder Lehrzeit? - OGH 29.4.2015, 9 ObA 38/15a

46. LfgOktober 2015

2.3.3.Nr.9

§ 6 Abs. 6 BAG
§ 8b Abs. 1 BAG
§ 15 Abs. 1 erster Satz BAG
§ 15a Abs. 1 BAG

1. Die Bindung des Ausbildungsübertritts an den Ablauf eines bestimmten Monats der „Lehrzeit“ meint nur die vom jeweiligen Lehrling im konkreten Lehrberuf absolvierte Lehrzeit, nicht aber die Dauer des jeweiligen Lehrverhältnisses bei einem bestimmten Lehrberechtigten.

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