2.3.3.Nr.9
§ 6 Abs. 6 BAG
§ 8b Abs. 1 BAG
§ 15 Abs. 1 erster Satz BAG
§ 15a Abs. 1 BAG
1. Die Bindung des Ausbildungsübertritts an den Ablauf eines bestimmten Monats der „Lehrzeit“ meint nur die vom jeweiligen Lehrling im konkreten Lehrberuf absolvierte Lehrzeit, nicht aber die Dauer des jeweiligen Lehrverhältnisses bei einem bestimmten Lehrberechtigten.

