2.3.3.Nr.8
§ 9 BAG
§ 18 Abs. 1 BAG
§ 1154b Abs. 5 ABGB
§ 1155 ABGB
§ 21 Abs. 1 und 2 SchulpflichtG (SchPflG) 1985
§ 82 lit. f erster Fall GewO 1859
1. Ein Berufsschulbesuch in der Behaltefrist stellt weder einen Fall des § 1154b Abs. 5 ABGB dar, weil von einer „verhältnismäßig kurzen Zeit der Dienstverhinderung“ nicht die Rede sein kann, noch ist § 1155 ABGB aus Sphärengründen eine taugliche Grundlage für einen Entgeltanspruch.

