2.3.3.Nr.7
§ 15 Abs. 2 BAG
§ 152 Satz 2 ABGB
§ 886 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 6 Abs. 2 GlBG
§ 21 GlBG
1. Die Auflösung des Lehrvertrags bedarf gemäß § 15 Abs. 2 BAG zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (bei minderjährigen Lehrlingen in den Fällen der Abs. 1 und 4 überdies der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters).

