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Schriftformbindung von OGH 22.1.2003, 9 ObA 220/02x

9. LfgJuni 2003

2.3.3.Nr.2

§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 12 Abs. 1 BAG
Pkt. 7h KollV Arbeiter Gastgewerbe

1. Dass Sondervereinbarungen - im Anlassfall über einen Ersatz des kollektivvertraglichen Dienstkleidungspauschales durch Dienstkleidung - zwischen Lehrberechtigtem und Lehrling schriftlich geschlossen werden müssen, ergibt sich aus § 12 Abs. 1 BAG.

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