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Störungsbetreuer und Servicetechniker von Automaten EDV-Anwendungen - OGH 25.6.2007, 9 ObA 64/07p

22. LfgOktober 2007

2.2.1.Nr.1

§ 73 Abs. 1 und 3 GewO 1859
§ 1 Abs. 1 AngG

1. Die Tätigkeit als Automatenbetreuer und Servicetechniker zur Behebung von Störungen bei Kaffeeautomaten ist keine Angestelltentätigkeit im Sinn des § 1 AngG.

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