2.1.1.Nr.3
§ 1 Abs. 1 AngG
§ 2 Abs. 1 AngG
1. Die Angestellten-Merkmale müssen gegenüber sonstigen Tätigkeiten überwiegen.
2.1.1.Nr.3
§ 1 Abs. 1 AngG
§ 2 Abs. 1 AngG
1. Die Angestellten-Merkmale müssen gegenüber sonstigen Tätigkeiten überwiegen.
