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Höhere Dienste, Objektleiter Reinigungsunternehmen - OGH 25.1.2001, 8 ObA 200/00w

3. LfgJuli 2001

2.1.1.Nr.1

§ 1 Abs. 1 AngG

1. Höhere, nicht kaufmännische Dienste sind Arbeiten, die - ohne dass gerade ein bestimmter Studiengang vorgesetzt wird - doch in Richtung Betätigung entsprechender Vorkenntnisse gehen sowie Vertrautsein mit und eine gewisse fachliche Durchdringung der Arbeitsaufgabe verlangen. Sie werden nicht rein mechanisch geübt und können auch nicht von einer zufälligen Ersatzkraft geleistet werden.

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