1.9.4.Nr.2
§ 863 ABGB
1. Unterfertigt ein Arbeitnehmer bei Übernahme von Arbeitskleidung und Schutzhelm - ungelesen - zwei Übernahmescheine, auf deren Inhalt er nicht hingewiesen worden war, ist auch dann keine Vereinbarung über einen (bedingten) Lohnabzug getroffen worden, wenn sich eine solche aus dem weiteren Text der Übernahmescheine ergibt.

