1.9.1.Nr.3
§ 879 Abs. 1 ABGB
§§ 12, 26 Z 2, 32 AngG
1. Steht die Zahlung eines jährlichen, von einer Zielvereinbarung abhängigen Bonus unter einem im Arbeitsvertrag vereinbarten Unverbindlichkeitsvorbehalt und erfolgt sie überdies auf Grundlage eines von der Dienstgeberin nach dem konzernweit geltenden Regelwerk erstellten „Bonus-Plans“, der die Planteilnehmer zur Einhaltung der Konzernrichtlinien verpflichtet, gebühren monatliche Bonus-Vorschusszahlungen nur, wenn für das jeweilige Wirtschaftsjahr eine solche Zielvereinbarung abgeschlossen wurde.

