1.9.1.Nr.2
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
1. Jeweils als „einmaliger Betriebskostenzuschuss ohne Präjudiz für die Zukunft“ in teilweise unterschiedlicher Höhe gewährte Zahlungen räumen in vertretbarer Weise keinen Anspruch ein, sondern stellen die Unverbindlichkeit dieser Zahlungen hinreichend klar.

