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Hinweis auf anwendbaren Kollektivvertrag Bloße Wissenserklärung? - OGH 24.09.2012, 9 ObA 93/12k

38. LfgFebruar 2013

1.8.2.Nr.1

§ 2 Abs. 2 Z 12 AVRAG
§ 11 Abs. 1 ArbVG

1. Ob der Hinweis auf die Anwendung eines bestimmten Kollektivvertrages im Dienstzettel als Wissens- oder Willenserklärung zu beurteilen ist, kann nur vor dem Hintergrund der jeweils konkret getroffenen Erklärungen beurteilt werden.

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