1.8.2.Nr.1
§ 2 Abs. 2 Z 12 AVRAG
§ 11 Abs. 1 ArbVG
1. Ob der Hinweis auf die Anwendung eines bestimmten Kollektivvertrages im Dienstzettel als Wissens- oder Willenserklärung zu beurteilen ist, kann nur vor dem Hintergrund der jeweils konkret getroffenen Erklärungen beurteilt werden.

