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Einstufung, Grundgehalt und Änderungen - OGH 28.11.2017, 9 ObA 92/17w

54. LfgJuni 2018

1.8.1.Nr.6

§ 2 Abs. 2 Z. 7 und 9, Abs. 6 AVRAG
§ 2g AVRAG
§ 6 Abs. 3 AngG
Richtlinie 91/533/EWG (Nachweis-RL)
§ 17 Abs. 4 Satz 3 RKV Angestellte Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting

1. Das Gedeihen eines Arbeitsverhältnisses verträgt - aus Sicht redlicher Vertragsparteien - keine Unsicherheit bezüglich des Entgelts und seiner Grundlagen.

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