1.8.1.Nr.6
§ 2 Abs. 2 Z. 7 und 9, Abs. 6 AVRAG
§ 2g AVRAG
§ 6 Abs. 3 AngG
Richtlinie 91/533/EWG (Nachweis-RL)
§ 17 Abs. 4 Satz 3 RKV Angestellte Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting
1. Das Gedeihen eines Arbeitsverhältnisses verträgt - aus Sicht redlicher Vertragsparteien - keine Unsicherheit bezüglich des Entgelts und seiner Grundlagen.

