1.8.1.Nr.5
§§ 1 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1 und 2 K-LVBG 1994
§ 2 Abs. 2 AVRAG
§ 228 ZPO
1. Folgt aus dem im § 1 Abs. 1 K-LVBG 1994 normierten Geltungsbereich, dass das K-LVBG 1994 ex lege auf ein Dienstverhältnis anzuwenden ist und liegt keine der gesetzlichen Ausnahmen vor, muss die Geltung des K-LVBG auch nicht besonders vereinbart werden.

