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Durchlesen und Unterfertigen ohne vorherige mündliche Einigung - OGH 28.11.2001, 9 ObA 267/01g

6. LfgJuli 2002

1.8.1.Nr.4

§ 2 AVRAG

1. Ist die dem Arbeitnehmer ausgefolgte Urkunde als Dienstzettel bezeichnet, kann aus dem Lesen und Unterfertigen nicht zwangsläufig auf eine Änderung des Arbeitsvertrages geschlossen werden.

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