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OGH 16.2.2000, 9 ObA 250/99a

1. LfgNovember 2000

1.8.1.Nr.1

§ 2 Abs. 1 AVRAG
RL 91/533/EWG

1. Im Sinne der durch § 2 AVRAG umgesetzten NachweisRL 91/533/EWG liegt auch dessen Zweck darin, einerseits den Arbeitnehmer über die Hauptpunkte des Vertrages zu informieren und ihm andererseits ein Instrument zur Beweissicherung in die Hand zu geben.

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