1.6.3.Nr.3
§ 29 Abs. 2 Satz 2 AuslBG
§ 879 ABGB
§ 1327 ABGB
§ 10 MSchG
§ 11 MSchG
§ 12 MSchG
§ 12 Abs. 7 GlBG
1. Die in § 29 Abs. 2 Satz 2 AuslBG vorgesehene Begrenzung des Schadenersatzanspruchs durch Ausklammerung des besonderen Mutter-Bestandschutzes ist nicht europarechtskonform dahin einzuschränken, dass sie nur bei Kündigung oder Entlassung unter Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses erfolge, nicht aber, wenn die Entlassung ausdrücklich wegen der Schwangerschaft ausgesprochen wurde.