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Abgelaufener AuslBG-Befreiungsschein Sofortige Beendbarkeit des Arbeitsverhältnisses - OGH 16.1.2008, 8 ObA 83/07z

24. LfgJuni 2008

1.6.3.Nr.2

§ 879 ABGB
§ 3 Abs. 1 AuslBG

1. Der Wirkungsaufschub des § 7 Abs. 8 AuslBG ist bei Fehlen eines vor Ablauf der Bewilligung eingebrachten Antrags auf Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung oder auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis oder eines Befreiungsscheins nicht anwendbar.

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