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Scheinverträge - Nichtigkeit gemäß GewO Gewerberechtliche Geschäftsführer - OGH 20.3.2015, 9 ObA 156/14b

46. LfgOktober 2015

1.6.2.Nr.1

§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 39 Abs. 3 GewO

1. Der Normzweck des § 39 Abs. 3 GewO 1994 - die Sicherung der Allgemeinheit und besonders der mit der Gesellschaft abschließenden Besteller vor den nachteiligen Folgen des Fehlens eines sich entsprechend im Betrieb betätigenden gewerberechtlichen Geschäftsführers - verlangt die Nichtigkeit einer Vereinbarung, mit der das Fehlen einer gewerberechtlichen Erlaubnis oder Konzession durch ein vorgetäuschtes Anstellungs- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis ausgeglichen bzw. umgangen werden soll.

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