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Verletzung von Allgemeininteressen Gesetzliches Professoren-Berufungsverfahren - OGH 14.10.2008, 8 ObA 1/08t

26. LfgFebruar 2009

1.6.1.Nr.3

§ 98 UG 2002
§ 99 UG 2002
§ 879 ABGB

1. Für ein unbefristetes Dienstverhältnis von Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren schreiben die §§ 98 und 99 UG 2002 detailliert ein bestimmtes Berufungsverfahren vor, das ein Teil der Personalaufnahme ist.

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