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Formvorschriften für Bewerbung (E-Mail statt Formular)? - OGH 25.5.2016, 9 ObA 47/16a

49. LfgOktober 2016

1.5.2.Nr.3

§ 21 Stmk L-GBG
§ 903 ABGB
§ 89c GOG

1. Die Nichtberücksichtigung einer aus formalen Gründen verspäteten Bewerbung ist nicht diskriminierend, wenn der Bewerber die in der Stellenausschreibung vorgesehenen Bewerbungsformerfordernisse nicht erfüllt hat.

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