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Personengesellschaften des Handelsrechts (KEG) - OGH 20.3.2003, 8 ObS 185/02t

40. LfgOktober 2013

1.4.2.Nr.3

§ 1151 Abs. 1 ABGB
§ 2 EGG
§ 4 EGG
§§ 124, 161 Abs. 2 HGB
§ 1 Abs. 1 IESG

1. Arbeitgeber iSd Arbeitsvertragsrechts und damit auch iSd IESG ist nach § 1151 Abs. 1 ABGB jene Person, der sich der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung verpflichtet hat.

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