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Gesellschaft bürgerlichen Rechts - OGH 15.11.2001, 8 ObA 125/01t

5. LfgFebruar 2002

1.4.2.Nr.2

§ 1175 ABGB

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht Arbeitgeber sein.

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