1.4.1.Nr.2
§ 1151 Abs. 1 ABGB
1. Mangels gesetzlicher Definition des Arbeitgebers als Vertragspartner des Arbeitnehmers ist nach der für Verträge geltenden Vertrauenstheorie zu prüfen, ob der Arbeitnehmer aus der Sicht eines redlichen Erklärungsempfängers objektiv gesehen darauf vertrauen durfte, dass der Erklärende als Vertreter eines bestimmten Arbeitgebers aufgetreten ist.

