1.4.1.Nr.3
§ 863 ABGB
§ 1151 ABGB
§ 1 Abs. 1 IESG
1. Wer rund drei Monate Arbeit für einen (ihm seit Jahren bekannten) Verwandten des Geschäftsführers einer ihm nicht bekannten GmbH in der Meinung leistet, er erbringe die Arbeit diesem Verwandten und Ansprechpartner bzw. dessen Firma und erst nach dem Ende des Vertrags erstmals von der Existenz dieser ihm fremden GmbH erfährt, begründet kein Arbeitsverhältnis zu dieser.

