1.3.3.Nr.5
§ 879 ABGB
§ 1151 ABGB
§ 3 Abs. 1 und 2 ArbVG
§ 10 UrlG
§ 12 UrlG
§§ 4 Abs. 3 Z 2, 14 Abs. 1 GSVG
1. Wird ein Arbeitnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt über seinen Wunsch nach mehr Entgelt zwar als Selbständiger über eine OHG abgerechnet, arbeitete er aber weiter wie ein Arbeitnehmer in völliger Integration und Weisungsunterworfenheit in den Betrieb auch persönlich abhängig, bleibt er arbeitsrechtlicher Arbeitnehmer.

