1.3.3.Nr.4
§§ 58 Abs. 2, 60 Abs. 1 ASVG
1. Aus § 60 Abs. 1 ASVG ergeben sich keinerlei Beschränkungen für den Abzug der auf das nachzuzahlende Entgelt entfallenen Sozialversicherungsbeiträge.
1.3.3.Nr.4
§§ 58 Abs. 2, 60 Abs. 1 ASVG
1. Aus § 60 Abs. 1 ASVG ergeben sich keinerlei Beschränkungen für den Abzug der auf das nachzuzahlende Entgelt entfallenen Sozialversicherungsbeiträge.
