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Angemessenes Entgelt? - OGH 27.2.2020, 8 ObA 1/20k

61. LfgOktober 2020

1.2.3.Nr.15

§ 1152 ABGB

1. Angemessen im Sinn des § 1152 ABGB ist jenes Entgelt, das unter Berücksichtigung aller Umstände unter ähnlichen Umständen geleistet wird oder wurde.

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