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Vorstandsmitglied einer AG: Analoge Entlassungsgründe Mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat? - OGH 20.12.2023, 6 Ob 47/23i

72. LfgJuni 2024

1.2.3.Nr.16

§ 75 Abs. 4 AktG
§ 95 Abs. 2 AktG
§ 27 Z 1, 2 AngG

1. Zu grober Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds, eines freien Dienstnehmers, zählt auch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat.

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