1.2.3.Nr.14
§ 914 ABGB
§ 23 Abs. 1 und 7 AngG
1. Wurde eine bei der Muttergesellschaft erworbene Abfertigungsanwartschaft vor einem Vorstandsvertrag zu einer Tochtergesellschaft vertraglich übernommen, gebührt die Abfertigung - wie nach dem AngG - auch bei Zeitablauf des befristeten Vorstandsvertrages infolge Nichtannahme eines Verlängerungsangebots des Dienstgebers.

