1.2.3.Nr.2
§ 1151 ABGB
§ 1437 ABGB
1. Die Frage eines gutgläubigen Verbrauches von Entgelten stellt sich bei freien Dienstnehmern nicht.
1.2.3.Nr.2
§ 1151 ABGB
§ 1437 ABGB
1. Die Frage eines gutgläubigen Verbrauches von Entgelten stellt sich bei freien Dienstnehmern nicht.
