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OGH 5.4.2000, 9 ObA 55/00d

2. LfgFebruar 2001

1.2.3.Nr.3

§ 1151 ABGB
§ 23 Abs. 1 Satz 3 AngG

1. Unmittelbar vor einem Angestelltenverhältnis liegende Zeiten freier Dienstverhältnisse sind keine gleichartigen Vordienstzeiten aus abhängigen Dienstverhältnissen. Diese Beschäftigungsverhältnisse können daher im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 3 AngG nicht als einheitliches ununterbrochenes Dienstverhältnis angesehen werden.

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