1.2.2.Nr.17
§ 1151 Abs. 1 ABGB
§ 1164a ABGB
1. Der „echte“ Arbeitsvertrag iSd § 1151 ABGB ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber charakterisiert.
1.2.2.Nr.17
§ 1151 Abs. 1 ABGB
§ 1164a ABGB
1. Der „echte“ Arbeitsvertrag iSd § 1151 ABGB ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber charakterisiert.
