1.2.2.Nr.16
§ 1151 Abs. 1 ABGB
§ 1164a ABGB
§ 2 BAGS-Kollektivvertrag
1. Wie die meisten Tätigkeiten können auch Pflege- und Betreuungsleistungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen sowohl selbständig als auch unselbständig erbracht werden.

