1.2.2.Nr.11
§ 1151 ABGB
§ 1164a ABGB
§§ 1 Abs. 1, 2a IESG
1. Schon aus den Wesenszügen des Vorstands einer Aktiengesellschaft folgt, dass der mit der Organstellung gekoppelte Anstellungsvertrag mangels persönlicher Abhängigkeit kein Arbeitsvertrag, sondern regelmäßig ein freier Dienstvertrag ist.

