1.2.2.Nr.6
§ 1151 ABGB
1. Ob ein Arbeitsvertrag oder ein freier Dienstvertrag besteht, kann auch bei einem Beratervertrag immer nur an Hand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.
1.2.2.Nr.6
§ 1151 ABGB
1. Ob ein Arbeitsvertrag oder ein freier Dienstvertrag besteht, kann auch bei einem Beratervertrag immer nur an Hand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.
