1.2.2.Nr.7
§ 460 Abs. 1 ASVG
§ 1164a ABGB
§ 1165 ABGB
1. Die Ausgestaltung der (nicht als Sonderverträge vom Hauptverband genehmigten, daher nicht wirksamer Teil der Angestelltenverträge sein könnenden) Konsiliarverträge angestellter Ärzte der Pensionsversicherungsanstalt spricht iSd bisherigen Rsp für zusätzliche Selbständigen-Vertragsverhältnisse.

