1.2.2.Nr.5
§ 1151 ABGB
§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 AngG
1. Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und auch von Sparkassen iSd SparkassenG sind keine Arbeitnehmer.
1.2.2.Nr.5
§ 1151 ABGB
§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 AngG
1. Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und auch von Sparkassen iSd SparkassenG sind keine Arbeitnehmer.
