1.2.2.Nr.4
§ 1151 ABGB
§ 1165 ABGB
1. Kein Werkvertrag, sondern ein (freier) Dienstvertrag liegt bei Überwiegen der zeitlichen Komponente und Entlohnung nicht für einen bestimmten Erfolg vor.
1.2.2.Nr.4
§ 1151 ABGB
§ 1165 ABGB
1. Kein Werkvertrag, sondern ein (freier) Dienstvertrag liegt bei Überwiegen der zeitlichen Komponente und Entlohnung nicht für einen bestimmten Erfolg vor.
