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Freie Dienstverträge - Gesamtabwägung: Freie oder angestellte Journalistin? - OGH 25.11.2020, 9 ObA 43/20v

63. LfgJuni 2021

1.2.1.Nr.9

§ 1151 ABGB
§ 1 Abs. 1 AngG
§ 2 Abs. 1 AngG
§ 4 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 ASVG

1. Der echte Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom freien Dienstvertrag durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, dh die Unterworfenheit des Arbeitnehmers unter dessen funktionelle Autorität.

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