1.2.1.Nr.4
§ 1151 ABGB
§ 46 Abs. 1 ASGG
1. Die für ein echtes Dienstverhältnis maßgeblichen Bestimmungsmerkmale persönlicher Abhängigkeit müssen nicht alle vorliegen und können in unterschiedlicher Ausprägung bestehen.
1.2.1.Nr.4
§ 1151 ABGB
§ 46 Abs. 1 ASGG
1. Die für ein echtes Dienstverhältnis maßgeblichen Bestimmungsmerkmale persönlicher Abhängigkeit müssen nicht alle vorliegen und können in unterschiedlicher Ausprägung bestehen.
