vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung zu unentgeltlichen Gefälligkeitsdiensten - OGH 24.10.2022, 8 ObA 74/22y

68. LfgFebruar 2023

1.1.1.Nr.29

§ 1151 Abs. 1 Halbs1 ABGB

1. Wenn jemand sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag (§ 1151 Abs. 1 HalbS 1 ABGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!