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Arbeitsrechtliches Dienstverhältnis (Massagen) trotz Vertrag über unentgeltliches Praktikum (Volontariat)? - OGH 16.2.2023, 9 ObA 1/23x

69. LfgJuni 2023

1.1.1.Nr.30

§ 1151 ABGB
§ 1152 ABGB

1. Das “Praktikum„ (Volontariat) ist vom Ausbildungszweck bestimmt. Entscheidend ist, dass die konkrete Beschäftigung nach der vorzunehmenden Gesamtbeurteilung auch objektiv in erster Linie - im Interesse des Auszubildenden, sich entsprechend seinen Ausbildungsvorschriften praktische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen - von diesem Ausbildungszweck bestimmt und geprägt und nicht im Interesse des Betriebsinhabers an Arbeitsleistungen für seinen Betrieb hauptsächlich an betrieblichen Zwecken und Erfordernissen orientiert ist.

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