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Schlüssige Vertragsänderung - OGH 26.2.2014, 9 ObA 152/13p

39. LfgJuni 2013

1.1.1.Nr.26

§ 863 ABGB
§ 1151 Abs. 1 ABGB
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Die rechtliche Qualifikation eines Vertrags hängt in erster Linie vom Inhalt des - ausdrücklich oder schlüssig getroffenen - Vereinbarungen ab.

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