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Ausschluss durch Ablehnungsrecht? - OGH 19.12.2007, 9 ObA 118/07d

23. LfgMärz 2008

1.1.1.Nr.16

§ 1151 ABGB

1. Ein Ablehnungsrecht kann nur dann die echte Arbeitnehmereigenschaft ausschließen, wenn das Ablehnungsrecht die persönliche Abhängigkeit ausschließt.

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